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Rentenrechner

Geben Sie Ihre Karrieredetails ein, um Ihre künftige luxemburgische Rente zu schätzen. Der Rechner wendet die offizielle CNAP-Formel an und dokumentiert jede Annahme auf der Methodik-Seite. Nur zur Information, keine Finanzberatung.

Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

Tag, Monat und Jahr des Beginns Ihrer Versicherungslaufbahn in Luxemburg (1984–2026).

Mindestens ein Jahr nach heute.

2.00%

Jährliches reales Wachstum (über der Inflation). Typischer Bereich: 1–3 %.

Zwischen 10.000 € und 500.000 €.

Geben Sie Ihr tatsächliches Bruttojahresgehalt für die Jahre ein, an die Sie sich erinnern. Lassen Sie andere leer — wir schätzen sie aus Ihrer Wachstumsannahme. Sie können auch ein erwartetes künftiges Gehalt für bestimmte Jahre festlegen.

Geben Sie Ihr Geburtsdatum, Ihr Rentendatum und Ihr Karrierebeginnjahr ein, damit die Gehaltstabelle erscheint.

Babyjahreoptional

Eltern, die in Luxemburg Kinder erzogen haben, können pro Kind 24 Monate Versicherungsgutschrift beanspruchen (48 Monate, wenn das Kind eine Behinderung hat oder bei der Geburt bereits ≥ 2 weitere minderjährige Kinder im Haushalt lebten), sowie zusätzliche Anrechnung, bis jedes Kind 6 Jahre alt ist. Geregelt durch Art. 171 §7 und Art. 172 §4 des Sozialgesetzbuchs (CSS).

Keine Kinder angegeben. Klicken Sie unten, um eines hinzuzufügen.

Studienzeitenoptional

Bis zu 9 Jahre Hochschulausbildung oder unbezahlte berufliche Ausbildung nach Vollendung des 18. Lebensjahres können als ergänzende Versicherungszeiten angerechnet werden. Geregelt durch Art. 172 §2 des CSS (in der durch Gesetz 8634 geänderten Fassung, 01.01.2026 — die Altersobergrenze von 27 Jahren vor der Reform wurde aufgehoben).

Höchstens 9 Jahre insgesamt. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Bezahlte Lehrzeiten sind ausgeschlossen — sie werden über Ihren regulären Gehaltsverlauf erfasst.

Karrierelückenoptional

Monate, in denen Sie in Luxemburg unter keinem Regime versichert waren (kein Gehalt, keine assurance continuée, kein rachat). Diese Perioden reduzieren Ihre Versicherungszeit anteilig.

Keine Lücken angegeben. Klicken Sie unten, um eine hinzuzufügen.

Tätigkeit im Ausland (EU / EWR / Schweiz / UK)optional

Zeiten, in denen Sie unter dem Rentensystem eines anderen EU-/EWR-Landes (oder der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs) versichert waren. Luxemburg rechnet diese gemäß EU-Verordnung 883/2004 mit Ihrer LU-Karriere zusammen und zahlt den höheren der beiden Beträge — autonom oder anteilig. Sie müssen kein Gehalt eingeben — ausländische Jahre werden für die theoretische Berechnung mit Ihren luxemburgischen Verdiensten unterstellt. Länder mit bilateralen LU-Abkommen (USA, Kanada usw.) folgen einem anderen Schema und sind hier nicht vorgesehen.

Keine Auslandszeiträume angegeben. Klicken Sie unten, um einen hinzuzufügen.